Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. GELTUNG / ALLGEMEINS

1.) Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Matthias Pick (Take a Pic[k]) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die  Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

2.) Durchführung der Fotografien

Der Auftragnehmer kann die Fotografien selbst oder durch Dritte durchführen lassen.

3.) Defitnition

 “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

4.) künstlerische Gestaltung

Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

5.) Aufnahme von Objekten mit Rechten Dritter

Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.

6.) Angebot

Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle
vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

7.) Vertrag

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande.

8.) Bestätigung

Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und schriftlich oder durch Zahlung der Honorarvorkasse zu bestätigen.

II. NUTZUNG UND URHEBERRECHT

1.) Urheber

Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Auftragnehmer wird sich vom Fotografen das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, ob bekannt oder unbekannt, übertragen lassen.

2.) Nutzungsrecht

Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Bei Nutzung der Fotos in sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Google+, etc.) hat der Auftraggeber den Fotografen eindeutig am Bild zu bennen (siehe II./5.).

3.) Kommerzielle Nutzung

Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

4.) Übertragung der Nutzungsrechte

Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten  Honorars in Form von Foto-DVDs oder wie vereinbart über.

5.) Nennung des Fotografen

Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als
Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.

6.) Rohdaten

Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.

7.) Individuelle Abweichungen

Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.

III. VERGÜTUNG

1.) Honorar

Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.

2.) Fälligkeit

Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.

3.) Auftragszeit

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich  überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist.

IV. HAFTUNG/GEFAHRÜBERGANG

1.)  Schäden

Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

2.) Schaden oder Verlust der Bilder

Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3.) Schäden durch Dritte Unternehmen

Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des  Auftragnehmers ausgeschlossen.

4.) Liefertermine

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5.) Beanstandungen

Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

V. DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.


VI. HOCHZEITEN

1.) Zahlungsbedingungen
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Vorauszahlung von pauschal 100€, zahlbar per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsunterzeichnung fällig. Erst mit Eingang des Betrages gilt der Termin als verbindlich. Der Restbetrag kann am Tag Hochzeit in bar vor Ort, oder per Überweisung bezahlt werden. Die Übergabe der Bilder erfolgt erst nach Zahlungseingang.
Matthias Pick / IBAN: DE21830530300001040847 / BIC: HELADEF1JEN


2.) Annulation
Sowohl Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat(z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Auch wenn Matthias Pick bemüht  ist, bei Ausfall für einen Ersatz zu sorgen, kann dieser nicht garantiert werden. Bei Ausfall des Auftragnehmers, werden alle geführten Zahlungen zurückgezahlt. Bei Ausfall des Auftraggebers wird die Anzahlung einbehalten, alle weiteren Zahlungen werden ausgesetzt..

3.) Fahrtkosten
Sollte das Team mit einer flexiblen Mitfahrgelegenheit (in der Regel Trauzeugen, oder Familienmitglieder) anreisen, so fallen keine weiteren Fahrtkosten an. Bei Anreise mit dem Flugzeug, oder der Bahn stellt der Auftraggeber, wenn notwendig vor Ort die oben genannte Mitfahrgelegenheit zur Verfügung. Der Transfer kann auch per Taxi erfolgen und wird nach Aufwand weiterberechnet. Bei Anreise am Vortag, sowie bei Hochzeiten die mehr als 100km von Jena entfernt sind, stellt der Auftraggeber ein Hotelzimmer zur Verfügung.

4.) Exklusives Recht
Matthias Pick fotografiert exklusiv. Mit diesem Vertrag bestätigen Braut und Bräutigam, dass keine weiteren professionellen Fotografen oder Fotografen mit professionellen  Equipment vorgesehen sind. Familie und Freunde der Auftraggeber haben das Recht, Fotos zu machen, solange sie Matthias Pick bei der Arbeit nicht behindern.

5.) Verpflegung
Wenn das Team während eventueller Mahlzeiten gebucht ist, hat das Brautpaar für die Verpflegung der Fotografen aufzukommen. Die Fotografen werden nach Möglichkeit gemeinsam mit den Hochzeitsgästen verpflegt.

6.) Bilder
Die Menge der gemachten Bilder liegt im Ermessen des Fotografen. Die Auswahl trifft Matthias Pick. Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt ca. 14 Tage. Speziell ausgemachte Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen schriftlich bestätigt worden sind. Die Bilder werden in digitaler Form und höherer Auflösung geliefert. Alle Bilder werden durch Matthias Pick bearbeitet. Fotografien auf Papier und Alben werden nur gegen zusätzliche Vergütung geliefert.

7.) Nutzung der Bilder
Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Bei Nutzung der Fotos in sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Google+, etc.) hat der Auftraggeber den Fotografen eindeutig am Bild zu bennen (siehe II./5.). Die kommerzielle Nutzung der Bilder durch den Auftragnehmer, kann vom Auftraggeber eingeschränkt werden. Hierfür wird ein Formular am Tag der Hochzeit ausgehändigt.

8.) Archivierung der Bilder
Die produzierten Fotos werden vom Fotografen archiviert und können bei eventuellem Verlust der Bilder angefragt werden. Diese Regelung verfällt, wenn die Archivierung durch den Fotografen nicht mehr möglich ist (z.B.: Verlust der Daten, Zerstörung der Festplatten, etc.). Ein Anspruch auf erneute Aushändigung der Daten besteht nicht.

VII. SHOOTINGS

1.) Zahlungsbedingungen
Das Honorar ist am Tag des Shootings fällig. Das Honorar ist in bar zu verrichten. Das Model erhält innerhalb von 10 Tagen die bearbeiteten Fotos in höherer Auflösung im .jpg Format als Dropbox-Link via Email. Ist der Auftraggeber aus vertretbaren Gründen nicht in der Lage, das Honorar am Tag des Shootings in bar zu verrichten, so ist der volle Betrag, innerhalb von 7 Tagen auf das folgende Konto zu überweisen.
Matthias Pick / IBAN: DE21830530300001040847 / BIC: HELADEF1JEN
Die Übergabe der Bilder erfolgt erst nach Zahlungseingang.

2.) Nutzung der Bilder
Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Bei Nutzung der Fotos in sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Google+, etc.) hat der Auftraggeber den Fotografen eindeutig am Bild zu nennen (siehe II./5.). Die kommerzielle Nutzung der Bilder durch den Auftragnehmer, kann vom Auftraggeber eingeschränkt werden. Hierfür wird ein Formular am Tag des Shootings ausgehändigt.

3.) Auswahl der Bilder
Die Menge der insgesamt gemachten Bilder liegt im Ermessen des Fotografen. Die Auswahl der enthaltenen Bilder trifft Matthias Pick.  Alle beim Shooting geschossenen, aber nicht ausgehändigten Bilder können bis zu 14 Tagen nach Aushändigung angefragt und bei Bedarf gegen ein individuell vereinbarten Betrag nachbestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden alle nicht ausgehändigten Fotos durch den Fotografen gelöscht.

4.) Archivierung der Bilder
Die produzierten Fotos werden vom Fotografen archiviert und können bei eventuellem Verlust der Bilder angefragt werden. Diese Regelung verfällt, wenn die Archivierung durch den Fotografen nicht mehr möglich ist (z.B.: Verlust der Daten, Zerstörung der Festplatten, etc.). Ein Anspruch auf erneute Aushändigung der Daten besteht nicht.

5.) Bearbeitung der Bilder
Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt ca. 10 Tage. Speziell ausgemachte Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen schriftlich bestätigt worden sind. Die Bilder werden in digitaler Form und höherer Auflösung geliefert. Alle Bilder werden durch Matthias Pick bearbeitet. Fotografien auf Papier und Alben werden nur gegen zusätzliche Vergütung geliefert.

6.) Annulation
Sowohl Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat(z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

7.) Fahrtkosten
Sollte das Team mit einer flexiblen Mitfahrgelegenheit (in der Regel Freunde oder Familienmitglieder) anreisen, so fallen keine weiteren Fahrtkosten an. Bei Anreise mit dem Flugzeug, oder der Bahn stellt der Auftraggeber, wenn notwendig vor Ort die oben genannte Mitfahrgelegenheit zur Verfügung. Der Transfer kann auch per Taxi erfolgen und wird nach Aufwand weiterberechnet. Bei Anreise am Vortag, sowie bei Shootings die mehr als 100km von Jena entfernt sind, stellt der Auftraggeber ein Hotelzimmer zur Verfügung.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN / SALVATORISCHE KLAUSEL
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.